Abschaffung des §219a

Heute hat der Deutsche Bundestag die Abschaffung des Paragraphen §219a beschlossen. Dieser hatte es Ärzt:innen bisher untersagt über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Sollten sie dies trotzdem tun, wurden sie strafrechtlich verfolgt.  Denn gerade in den letzten Jahren kam es vermehrt zu missbräuchlichen Anzeigen gegen Ärzt:innen, die hauptsächlich von radikalen Abtreibungsgegner:innen ausgingen. Deshalb freue ich mich besonders, dass das nun ein Ende hat.

Ärzt:innen dürfen nun endlich offen darüber informieren, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dabei geht es keineswegs um das Werben oder Ermutigen von Schwangerschaftsabbrüche, sondern um rein sachliche Informationen und Aufklärung. Und das ist nicht nur absolut zeitgemäß, sondern auch dringend notwendig, da zuletzt auch die Zahl der Ärzt:innen, die Abtreibungen durchführen, gesunken war.

Denn die überfällige Abschaffung des Paragraphen §219a sorgt jetzt für mehr Informationsfreiheit und für eine selbstbestimmte Entscheidung der Frau – ein wichtiger Schritt Richtung einer modernen Gesellschaft.